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   OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09   

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OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,13955)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,13955)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,13955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80, 152a
    Anhörungsrüge; vorläufiger Rechtsschutz; Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baueinstellungsverfügung wegen des Einbaues von Kunststofffenstern und Kunststofftüren trotz Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich des Einbaus von Holzfenstern und Holztüren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassen einer Beweiserhebung

  • Judicialis

    VwGO § 80; ; VwGO § 152a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Baueinstellungsverfügung wegen eines Einbaus von Kunststofffenster und Kunststofftüren trotz Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich des Einbaus von Holzfenstern und Holztüren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassen einer Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08

    Möglichkeit zur Äußerung zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Hiermit korrespondiert die grundsätzliche Pflicht des angerufenen Gerichts, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 17.5.1983, BVerfGE 64, 135).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Außerdem beruht die Entscheidung, auch hierauf ist der Senat im Beschluss vom 18.8.2009 unter Bezugnahme auf sein hierzu getroffenes Grundsatzurteil (vom 17.9.2007, - 1 B 324/06) ausdrücklich eingegangen, nicht nur darauf, ob und wie deutlich sich neue Kunststofffenster und -türen von solchen aus Holz unterscheiden.
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 M 38/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzung einer Steganlage auf einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Zum einen ist eine Beweiserhebung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel weder geboten noch veranlasst (so z. B. auch: BayVGH, Beschl. v. 18.12.2007 - 23 CS 07.3120; OVG M-V, Beschl. v. 16.6.2005, NuR 2006, 245; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2004 - 12 B 2699/03).
  • OVG Sachsen, 18.08.2009 - 1 B 409/09

    Gestaltungssatzung; Baueinstellungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 18. August 2009 - 1 B 409/09 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - 12 B 2699/03

    Widerruf einer Betriebserlaubnis i.R.d. Führung eines Kinderheims; Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Zum einen ist eine Beweiserhebung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel weder geboten noch veranlasst (so z. B. auch: BayVGH, Beschl. v. 18.12.2007 - 23 CS 07.3120; OVG M-V, Beschl. v. 16.6.2005, NuR 2006, 245; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2004 - 12 B 2699/03).
  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 2 ZB 08.3040

    Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 18.12.2007 - 23 CS 07.3120
    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Zum einen ist eine Beweiserhebung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel weder geboten noch veranlasst (so z. B. auch: BayVGH, Beschl. v. 18.12.2007 - 23 CS 07.3120; OVG M-V, Beschl. v. 16.6.2005, NuR 2006, 245; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2004 - 12 B 2699/03).
  • OVG Sachsen, 27.05.2020 - 1 B 95/20

    Denkmal; Umgebungsschutz; Nachbarschutz

    In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist die von dem Antragsteller gerügte fehlende Beweiserhebung durch Einholung eines Gutachtens aufgrund der mit ihm zum Ausdruck kommenden Eilbedürftigkeit bereits grundsätzlich nicht geboten (vgl. Senatsbeschl. v. 27. Oktober 2009 - 1 B 481/09 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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